Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwurf gegen Cybergrooming
Berlin: (hib/MWO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (19/13836) hat den Rechtsausschuss passiert. Das Gremium stimmte auf seiner 76. Sitzung am Mittwoch nach ausführlicher Debatte für den Entwurf in geänderter Fassung (Änderungsantrag 19(6)110). Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD. Linke und Grüne enthielten sich, die FDP stimmte dagegen. Die Vorlage steht am Freitag, 17. Januar 2020, abschießend auf der Tagesordnung des Bundestages.
Strafbar sein soll nach dem Entwurf auch der Versuch des Cybergroomings, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Durch die neue Regelung sollen die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie erweitert werden. Eine effektive Strafverfolgung soll dazu beitragen, den Markt für kinderpornographische Schriften auszutrocknen, um auf diese Weise der Herstellung weiterer Missbrauchsdarstellungen entgegenzuwirken. Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden unter engen Voraussetzungen erlauben, selbst kinderpornographische Schriften herzustellen und zu verbreiten. Ermittler können sich zukünftig auf diese Weise Zugang zu den geschlossenen Foren verschaffen, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt.
In der Diskussion sprachen Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von einer sinnvollen Erweiterung des Strafrechts, wobei die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibe. Das jetzt geschnürte Paket sei ein gewaltiger Schritt nach vorn. Während die AfD den Entwurf begrüßte, machten FDP, Linke und Grüne Bedenken gegen die geplante Vorverlagerung der Strafbarkeit auf den Versuch geltend, da damit die Grundsätze des Strafrechts infrage gestellt würden. Dem Einsatz computergenerierten Bildmaterials durch die Strafverfolgungsbehörden stimmten sie zu.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Ausschuss Gesetzentwürfe der AfD zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (19/13735), zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (19/14761) und zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/14764) ab.
Das Gremium beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf der FDP-Fraktion für ein Gesetz zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (19/9527). Zur Kenntnis nahm der Ausschuss eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu den Ratsdokumenten 8713/18, 11510/18 und 11515/18. Ein Änderungsantrag der AfD zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurden Gesetzentwürfe von AfD, FDP, Die Linke und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/218, 19/5950) sowie Beschlussfassungen zu weiteren öffentlichen Anhörungen. Der Ausschuss befasste sich zudem mit einer Reihe von Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist. Der Vorbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Rat „Justiz und Inneres“ am 23./24. Januar 2020 lag den Abgeordneten schriftlich vor.
Den Abschluss der Sitzung des Ausschusses bildete ein Gespräch der Abgeordneten mit der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codrut?a Kövesi. Der die Sitzung leitende stellvertretende Ausschussvorsitzende Heribert Hirte beglückwünschte Codrut?a Kövesi zu ihrer Wahl. Die Rumänin gab den Abgeordneten einen Einblick in den Aufbau der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), eine unabhängige Einrichtung EU zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, die ab November 2020 operativ arbeiten soll. Sie betonte, dass zur Erfüllung der Aufgaben der Behörde angesichts von jährlich 50 Milliarden Euro Verlusten durch Steuerbetrug ausreichende Ressourcen zur Verfolgung dieser Delikte vorhanden sein müssen. Die Fragen der Abgeordneten beschäftigten sich daher in erster Linie mit dem Personalaufbau der Behörde. Weitere Themen waren eine mögliche Ausweitung des Tätigkeitsfeldes sowie die Zusammenarbeit mit der EU-Justizbehörde Eurojust und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD) sicherte Codrut?a Kövesi zu, dass die Bundesregierung alles dafür tun werde, dass das Kollegium der EU-Staatsanwälte seine Arbeit wie geplant im November aufnehmen und effizient tätig werden kann. Es sei zu hoffen, dass alle Staaten genügend Stellen schaffen und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Bundesrepublik werde elf Staatsanwälte in Vollzeit abordnen.