Menschenrechtslage in Deutschland
Berlin: (hib/SAS) Wohnungslosigkeit und die Unterbringung von wohnungslosen Menschen durch die Kommunen ist eines der Themenfelder, welches das Deutsche Institut für Menschenrechte schwerpunktmäßig in seinem aktuellen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2018 bis Juni 2019 beleuchtet hat. Damit werde ein menschenrechtliches Handlungsfeld aufgegriffen, das in der öffentlichen Debatte bisher „nicht hinreichend wahrgenommen“ werde, heißt in dem Bericht, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/15829).
So moniert das Menschenrechtsinstitut unter anderem die „minimalen Wohn- und Versorgungstandards“ bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung von „unfreiwillig Wohnungslosen“ als „grund- und menschenrechtlich nicht ausreichend“. Hintergrund ist, dass die „ursprünglich nur als Notlösung und kurzfristige Maßnahme gedachte Unterbringung“ zunehmend zu einer langfristigen werde, heißt es im Bericht. Rund ein Drittel der untergebrachten Wohnungslosen lebten dort länger als zwei Jahre. Hier sollten, so fordern die Autoren des Berichts, Bund und Länder Empfehlungen für Mindeststandards entwickeln. Die Verbesserung der ordnungsrechtlichen Unterbringung sei aber nur „ein Baustein“, heißt es weiter, um die Lebensbedingungen von wohnungslosen Menschen menschenrechtskonform zu gestalten. „Ziel staatlichen Handelns sollte es in erster Linie sein, Wohnungslosigkeit zu vermeiden beziehungsweise sie zu überwinden.“
Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Menschenrechtsinstitut beim Thema „Menschenrechtsbildung in der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften“. So wirkten „gesellschaftliche Herausforderungen wie soziale Ungleichheit, Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung“ auch im frühkindlichen Bildungsbereich, heißt es im Bericht. Kinder bräuchten daher pädagogische Fachkräfte, die sie vor Diskriminierung schützten und ihnen unter anderem „die eigene Würde und den Respekt vor anderen Menschen erfahrbar“ machten. Auf diese Aufgaben müssten Erzieher im Rahmen ihrer Ausbildung vorbereitet werden. Die Auswertungen von „zentralen Leitdokumenten für Ausbildung“ zeigte jedoch, dass diese bislang noch „zu wenig auf Menschenrechtsbildung“ eingingen, konstatieren die Experten.
Positiv hebt der Bericht hingegen hervor, dass sich bei Wahlrechtsausschlüssen „die Rechtlage grundlegend verbessert“ habe: Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene seien Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten unter dauerhafter Betreuung stehen, aufgehoben. Das Gleiche gelte für schuldunfähige Straftäter, die sich auf richterliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Fortschritte erkennt das Menschenrechtsinstitut unter anderem auch beim Recht von Kindern auf persönlichen Kontakt zu ihren inhaftierten Eltern. Inzwischen sei „sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die schwierige Situation von Kindern Inhaftierter anerkannt“ worden. Empfehlungen für den Justizvollzug werde in Deutschland die Justizministerkonferenz bis 2020 erarbeiten.
Weitere Teile des Berichts widmen sich der außer- und gerichtlichen Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen durch Wirtschaftsunternehmen sowie den Ergebnissen menschenrechtlicher Überprüfungsverfahren zu Deutschland. So sind im Berichtszeitraum 2018/2019 die menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus fünf Verträgen überprüft worden: dem UN-Sozialpakt, der UN-Anti-Folter-Konvention, der Europäischen Sozialcharta, der Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel sowie dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter.
Der UN-Fachausschuss zum Sozialpakt stufte so etwa in seinen Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung des UN-Sozialpakts drei Themen als besonders dringlich ein: die teils nicht „angemessene“ Pflege von Älteren, die wachsende Kinderarmut und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Der Ausschuss kritisierte hier vor allem die sinkenden öffentlichen Ausgaben im Bereich Wohnen. Das Komitee zur Verhütung von Folter des Europarates, das einen Rückführungsflugs nach Afghanistan beobachtete, monierte wiederum „die Misshandlung eines Rückzuführenden an Bord des Flugzeugs, um dessen kooperatives Verhalten zu erzwingen“.