FDP fordert „Transparenzregister“
Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion dringt auf mehr Transparenz bei Lobbyismus. Dies geht aus einem Antrag (19/15773) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Lobbyliste beim Präsidenten des Bundestages als Teil eines Interessenvertretungsgesetzes zu einem Transparenzregister weiterzuentwickeln, das sowohl Lobbykontakte mit den Abgeordneten als auch mit der Bundesregierung umfasst.
Im Zentrum des Transparenzregisters soll dem Antrag zufolge die Offenlegung der Finanzierungsquellen der jeweiligen Interessenvertretungen stehen. Dabei sollen nach dem Willen der Fraktion alle Formen der Interessenvertretung gleichbehandelt und erfasst werden müssen. Neben Unternehmensvertretern und Verbänden seien auch Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und Gewerkschaften in das Register aufzunehmen.
Das Transparenzregister muss gewisse Grenzen respektieren, die sich aus dem Grundgesetz und dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, schreibt die Fraktion weiter. Zentral sei dabei insbesondere die Gewährleistung der Freiheit des Mandats. Die höhere Transparenz des Gesetzgebungsprozesses dürfe nicht zu einem gläsernen Abgeordneten führen. Auch dürfe das Bestreben nach Transparenz nicht die Vertraulichkeit der Beziehung zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandaten beeinträchtigen. Die Beziehung dürfe deshalb nur der Lobbytransparenz unterliegen, soweit Lobbyarbeit betrieben wird und nicht nur Rechtsberatung.