Antrag zu Kinderrechten gescheitert
Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag einen Antrag abgelehnt, mit dem sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention dafür einsetzt, „Kinderrechte weltweit zu schützen und zu verwirklichen“ (19/13553). Die Fraktion verlangt darin unter anderem, Verletzungen von Kinderrechten systematisch zu erfassen, aufzuarbeiten sowie „gendersensitiv“ aufzuschlüsseln, um damit eine „empirisch fundierte und zielführende Kinderrechtspolitik zu schaffen“. Weitere Forderungen zielen auf eine verbindliche Umsetzung der kinderrechtlichen Verpflichtungen aus den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.
In der Aussprache im Ausschuss plädierten Vertreter der Grünen-Fraktion noch einmal entschieden für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Zudem solle sich die Bundesregierung zusammen mit anderen europäischen Staaten international stärker für Kinderrechte einsetzen. „Wir diskutieren über eine feministische Außenpolitik, aber es braucht auch eine Außenpolitik, die die massivsten Verletzungen von Kinderrechten wie Hunger, Krieg sowie Umwelt- und Klimakatastrophen bekämpft“, betonte ein Abgeordneter.
Gegen die Forderung, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben, sprachen sich Abgeordnete der Fraktionen von Union, FDP und AfD aus. So erklärte ein Unionsmitglied, es bedürfe weder der Verankerung im Grundgesetz noch des Antrags der Grünen, um Kinderrechte zu stärken. Kinderrechte würden von der Bundesregierung zu Recht längst als ein „Querschnittsaufgabe“ aufgefasst. Die AfD wies die Forderung nach einer Grundgesetzänderung ebenfalls zurück, da diese zu stark die Rechte der Eltern zugunsten des Staates einschränke. „Kindern sind bereits über die Grundrechte geschützt“, argumentierte ein Vertreter der AfD. Die FDP bezeichnete das Anliegen zudem als „Symbolpolitik“. Kinderrechte seien viel besser über konkrete Gesetze zu stärken, als über den Weg einer Grundgesetzänderung, betonte ein Vertreter der Fraktion. Damit drohe vielmehr die Gefahr, das Grundgesetz zu „verwässern“.
Grundsätzliche Sympathie insbesondere für die Forderungen der Grünen ließ hingegen die SPD erkennen. Aber auch sie signalisierte letztlich, die Vorlage ablehnen zu wollen. Stattdessen verwies ein Vertreter der Fraktion auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorsehe. Die Linke schließlich begrüßte die Vorlage der Grünen. Viele der darin enthaltenen Punkte seien zu unterstützen, so eine Vertreterin der Fraktion. Dabei hob sie insbesondere die Forderung nach einem „unbürokratischen und zügigen“ Familiennachzug hervor.
In der anschließenden Abstimmung lehnte der Ausschuss die Vorlage mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD ab. Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen votierten für eine Annahme des Antrags, während die FDP sich enthielt.