Ermittlungen gegen „Wolfsbrigade“
Berlin: (hib/STO) „Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung ,Wolfsbrigade'“ sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14323). Danach fanden laut Mitteilung des Generalbundesanwalts am 30. Juli 2019 Hausdurchsuchungen bei sechs namentlich bekannten Beschuldigten sowie vier nicht tatverdächtigen Personen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen statt. Es habe der Verdacht bestanden, dass die Beschuldigten „offenbar auf Basis ihrer rechtsextremistischen Gesinnung eine kriminelle Vereinigung gegründet haben beziehungsweise deren Mitglieder sind“.
Nach Medienberichten solle es sich dabei „um die Gruppierung ,Wolfsbrigade' (oder auch ,Wolfsbrigade 44') und deren mutmaßlich bewaffneter Arm ,Sturmbrigade' (oder auch ,Sturmbrigade 44') handeln, schreibt die Fraktion weiter. Wissen will sie unter anderem, gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen sich die Ermittlungen “im Zusammenhang mit den mutmaßlich kriminellen oder rechtsterroristischen Gruppierungen ,Wolfsbrigade' (auch ,Wolfsbrigade 44') beziehungsweise ,Sturmbrigade' (auch ,Sturmbrigade 44')„ richten.