AfD-Antrag zu Wahlrechtsreform vorgelegt
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages. In einem Antrag (19/14066), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bei Erhaltung der derzeitigen Wahlkreise das Prinzip einer personalisierten Verhältniswahl beibehält und sicherstellt, dass die gesetzlich festgelegte Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten „unterschritten oder zumindest eingehalten wird“.
Auch soll der Gesetzentwurf laut Vorlage gewährleisten, „dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht“. Beibehalten werden soll nach dem Willen der Fraktion, „dass für den Fall, dass eine Partei durch den Zweitstimmenanteil mehr Mandate zustehen, als sie Direktmandate errungen hat, diese über den Zugriff auf die Landesliste besetzt werden“. Ferner soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge das personale Element der Verhältniswahl stärken, „indem dem Wähler mehrere Zweitstimmen gegeben werden und damit die Möglichkeit, einzelne Bewerber zu kennzeichnen, mit der Folge, dass die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste verändert wird“.