Sicherheitskooperation mit Großbritannien
Berlin: (hib/STO) Die Zusammenarbeit Deutschlands mit Großbritannien im Sicherheitsbereich nach einem „Brexit“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13034) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12531). Wie die Bundesregierung darin ausführt, unterhalten Deutschland und das Vereinigte Königreich „eine sehr enge und vertrauensvolle bilaterale Partnerschaft in Sicherheitsthemen, die von einem Brexit unberührt bleiben und, sofern angezeigt, noch weiter ausgebaut und intensiviert werden soll“.
Die bilaterale Zusammenarbeit könne jedoch nicht die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf EU-Ebene auffangen, die mit dem britischen Austritt wegfallen, wenn das Vereinigte Königreich zu einem „nichtschengenassoziierten Drittstaat“ wird, heißt es in der Vorlage weiter. Insbesondere das durch den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs bedingte Ausscheiden aus dem Schengener Informationssystem werde zu einer „Einschränkung der Möglichkeiten bei der Personen- und Sachfahndung führen, die in erster Linie auf Ebene der EU behandelt werden müssen“.