Insolvenzschutz für Pauschalreisende
Berlin: (hib/wid) Ein Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Pauschalreisende gegen Insolvenzen ihrer Veranstalter wirksamer abzusichern (19/8565), hat im Tourismusausschuss am Mittwoch keine Mehrheit gefunden. Die Antragsteller hatten gefordert, die jährliche Haftungshöchstgrenze, bis zu der sich Pauschalreiseanbieter gegen Ausfälle versichern müssen, von derzeit 110 Millionen auf „mindestens“ 300 Millionen Euro zu erhöhen. Darüber hinaus wollten sie die Insolvenzversicherungspflicht auf Fluggesellschaften ausweiten. Diese böten bisher nur jenen ihrer Kunden eine Absicherung gegen das Pleiterisiko, die ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hätten.
Mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und AfD lehnte der Ausschuss den Antrag ab, der von der Grünenfraktion bereits am 19. März eingebracht worden war, mit den aktuellen Turbulenzen um die Pleite des Reiseanbieters Thomas Cook also in keinem direkten Zusammenhang stand. Die Fraktionen von Grünen und Linken befürworteten den Entwurf. Die FDP-Fraktion enthielt sich.
In der Aussprache hielt ein Vertreter der Union den Grünen vor, sie wollten mit der Verdreifachung der jährlichen Haftungssumme nichts weiter als einen „Riesenschirm über TUI aufspannen“. Dies sei keine „ausgewogene“ Lösung. Auch angesichts der derzeitigen Verunsicherung durch eine spektakuläre Großinsolvenz habe es keinen Sinn, „jetzt aus der Hüfte zu schießen“. Ein Vertreter der Sozialdemokraten wies darauf hin, dass auch der geltende Haftungsrahmen von 110 Millionen noch nie ausgeschöpft worden sei. Es sei bisher immer gelungen, Pauschalreisende bei Insolvenz des Anbieters vom Urlaubsort nach Hause zu bringen, ohne dass ihnen eigene Zusatzkosten in nennenswertem Umfang entstanden seien.
Die AfD-Fraktion plädierte für „klaren Kopf statt blindem Aktionismus“ ungeachtet der „Schockwellen“, die das Thomas-Cook-Desaster ausgelöst habe. Für die in diesem Fall Betroffenen käme eine Neuregelung, wie die Grünen sie anstrebten, ohnehin zu spät. Im übrigen sei damit zu rechnen, dass Reiseveranstalter die Erhöhung der Haftunsgrenze an ihre Kunden weitergeben. Nicht einzusehen wäre nach Hartmanns Worten auch, die Rückführung gestrandeter Pauschalreisender möglicherweise mit dem Geld von Steuerzahlern zu finanzieren, die sich selber nie einen Urlaub leisten könnten.
Ein Vertreter der FDP-Fraktion hielt den Antragstellern einen sachlichen Fehler vor. Es treffe nicht zu, dass bei der Pleite einer Fluggesellschaft nur jene Kunden geschützt seien, die im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebucht hätten. Es gebe weiterer Möglichkeiten der Absicherung. Er halte den Grundansatz, Pauschalreisende besser vor Insolvenzrisiken zu schützen, allerdings nicht für völlig verkehrt.
Eine Vertreterin der Linksfraktion machte geltend, dass die von den Grünen vorgeschlagene Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze auf 300 Millionen Euro keineswegs aus der Luft gegriffen sei. Diese Zahl sei in Expertengesprächen genannt worden.