Rehabilitierung von SED-Opfern
Berlin: (hib/MWO) Über die Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (19/10817) und die Gegenäußerung der Bundesregierung informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/12086). Danach begrüßt der Bundesrat ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf entsprechend der vom Bundesrat formulierten Bitte beabsichtigt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Antragsmöglichkeit im Strafrechtlichen, im Beruflichen und im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu schaffen. Gleichzeitig stellt der Bundesrat fest, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nicht die weiteren Beschlüsse des Bundesrates aufgegriffen hat, um die soziale Lage der anerkannten politisch Verfolgten durch eine Änderung der Rehabilitierungsgesetze zu verbessern. Der Bundesrat erwartet, dass die bislang unberücksichtigt gebliebenen Beschlüsse des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen und damit ebenfalls zügig einer sachgerechten rechtlichen Lösung zugeführt werden.
Dazu erklärt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, sie prüfe, ob den weiteren Anliegen des Bundesrates, insbesondere aus seiner Entschließung zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, Rechnung getragen werden kann. Bei der Prüfung seien verschiedene aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen, auf die in der Gegenäußerung eingegangen wird.