Fischereipolitik im Falle des Brexits
Berlin: (hib/EIS) Im Falle eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) lassen sich die Auswirkungen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen nicht abschätzen. Dies gelte insbesondere für die Übergangszeit, in der es noch keine gemeinsamen Vereinbarungen gebe. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11785) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11426) zur Verwirklichung einer nachhaltigen Gemeinsamen Fischereipolitik bis 2020 fest. Im Falle eines geregelten Austritts sei Teil der politischen Erklärung zum Rahmen für die zukünftigen Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich, dass bis zum Ende der Übergangsphase das künftige Verhältnis im Rahmen eines Fischereiabkommens verbindlich geregelt sein soll, heißt es weiter. Es sei davon auszugehen, dass dabei für übergreifende Bestände eine gemeinsame Bewirtschaftung auf der Grundlage der Nachhaltigkeit festgeschrieben werde. Während der Übergangsphase bleibe das Vereinigte Königreich an die Gemeinsame Fischereipolitik gebunden.