Umgang mit Mobbing-Anschuldigungen
Berlin: (hib/ROL) An außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist es Praxis, bei Beschwerden zu möglichem Fehlverhalten von Professoren interne Kommissionen einzusetzen, die sich mit - auch anonym vorgebrachten - Anschuldigungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten, Mobbingvorwürfen, Machtmissbrauch oder anderen Vorwürfen auseinandersetzen. Öffentlich (mit-)finanzierte Wissenschaftseinrichtungen sind in besonderem Maße zur Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Verfahren verpflichtet. In einer Kleinen Anfrage (19/11732) möchte die FDP-Fraktion unter anderem wissen, ob die Bundesregierung es für zutreffend hält, dass Wissenschaftseinrichtungen auch in allen internen Untersuchungen der Vorgabe gerichtsfester Verfahren nach rechtsstaatlichen Prinzipien unterliegen.