Gesetzgebung zum Kohleausstieg
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung hat sich zu Ablauf und geplanter Organisation der Gesetze im Rahmen des Kohleausstiegs geäußert. Wie aus der Antwort (19/10557) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10270) hervorgeht, wird das vorgesehene „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen aus zwei Teilen bestehen. Ein Teil solle das „Investitionsgesetz Kohleregionen“ sein, der andere Teil bilde sich aus Änderungen an bestehenden Gesetzen. Die Eckpunkte für dieses Gesetz hat das Bundeskabinett beschlossen, auf dieser Basis soll ein Referentenentwurf erstellt werden.
Die darüber hinaus notwendige Gesetzgebung zum Kohleausstieg solle noch in diesem Jahr umgesetzt werden, heißt es weiter. Da die strukturpolitischen Maßnahmen an das Ende der Kohleverstromung gekoppelt seien, würden die energiepolitischen und strukturpolitischen Maßnahmen zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt.
Die Mittel sollen dabei zeitlich begrenzt und degressiv bereitgestellt werden. Projekte müssen von den Ländern zu mindestens zehn Prozent mitfinanziert werden. Laut der Bundesregierung soll eine Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen werden, dies stärke das Mitspracherecht der betroffenen Regionen. Die Aufteilung der Mittel des sogenannten Sofortprogramms sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen. Ebenso ist die Finanzierung der sogenannten Leuchtturmprojekte noch nicht abschließend festgelegt.