Kinderrechte im Grundgesetz
Berlin: (hib/mwo) Die Aufnahme eines eigenständigen Kindergrundrechts in das Grundgesetz fordert die Fraktion die Linke. Ein von den Abgeordneten vorgelegter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (19/10622) soll das Kindeswohlprinzip, ein Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche sowie das Recht auf die Entwicklung beziehungsweise die Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit unter altersgerechten Lebensbedingungen sicherstellen. Zur Begründung heißt es unter anderem, der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe in der Vergangenheit wiederholt gravierende Mängel bezüglich der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland dokumentiert. So würden beispielsweise die in den sogenannten Hartz IV-Gesetzen vorgeschriebenen Sanktionen kritisiert, in deren Folge Kinder unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums leben müssten. Weiter heißt es mit Blick auf die Fridays-for-Future-Bewegung, junge Menschen hätten eine Stimme. Damit diese auch Gehör findet, sei eine Grundgesetzänderung unabdinglich.
Die Vorlage steht bereits am 6. Juni zusammen mit einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10552) zum selben Thema auf der Tagesordnung des Bundestages.