Stärkung der Kinderrechte
Berlin: (hib/mwo) Eine Stärkung der Rechte von Kindern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (19/10552) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Artikel 6 des Grundgesetzes durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorrangs des Kindeswohls vor. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt würden. Es fehle eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung.
Ebenfalls fehlten im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist, sowie ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz sowohl hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechtecharta zurück. Über die Vorlage sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum selben Thema debattiert das Plenum laut Tagesordnung erstmalig am 6. Juni.