Kohleausstieg bleibt umstritten
Berlin: (hib/fla) Gegensätzliche Ansichten der Opposition zum Ausstieg aus der Kohleverstromung haben sich auch in der Bewertung durch Sachverständige widergespiegelt. Das ergab heute (15. Mai 2019) eine Expertenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung des Vorsitzenden Klaus Ernst (Die Linke).
Ulrich Altstetter (WirtschaftsVereinigung Metalle) befand, es bedürfe für die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb einer Kompensation des Strompreisanstiegs, der aus der Stilllegung von Kohlekraftwerken resultiere. Sicherheit und Qualität bei der Stromversorgung müssten weiterhin gewährleistet sein. Fehlentwicklungen seien transparent zu machen und zu korrigieren. Zur Bewertung bedürfe es robuster und objektiver Kriterien.
Professor Charlotte Kreuter-Kirchhof (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) verwies auf das Klimaschutz-Ziel beim Kohleausstieg, das aber die Versorgungssicherheit nicht gefährden dürfe. Die Verantwortung dafür liege beim Staat. Auch bei einem beschleunigten Ausstieg müsse der Gesetzgeber die Individualinteressen der Eigentümer und die Belange der Allgemeinheit zu einem angemessenen Ausgleich bringen. Es gehe um die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes.
Staatsminister Oliver Schenk, Chef der sächsischen Staatskanzlei, hob die Empfehlungen der Kohlekommission als Grundlage für einen breiten gesellschaftlichen Konsens hervor. Der könne nur erreicht werden, wenn die Empfehlungen eins zu eins umgesetzt werden. Dazu gehöre insbesondere, dass der Bund die für die Strukturentwicklung in den betroffenen Braunkohleländern aufzubringenden Mittel in den nächsten 20 Jahren zusätzlich bereitstelle und nicht im Gegenzug bei anderen Förderungsmaßnahmen kürze.
Zu den Befunden von Patrick Graichen (Agora Energiewende) gehörte der Hinweis, der Kohleausstieg eröffne der Energiewirtschaft neue Wachstumschancen mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, der Modernisierung des Stromnetzes oder der Umrüstung von Kohle- zu Gaskraftwerken. Insbesondere die energieintensive Industrie könne davon profitieren, dass die Börsenpreise deutlich sinken würden.
Alexander Bercht (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) hob darauf ab, dass die Kohlekommission ein umfassendes Sicherheitsnetz festgeschrieben habe, um materielle Nachteile für die betroffenen Beschäftigten zu vermeiden. Ohne entsprechende gesetzliche Regelungen dürften keine Vereinbarungen zur Stilllegung von Kraftwerken verbindlich fixiert werden. Für die betroffenen Regionen stelle sich die Frage, wie neue industrielle Wertschöpfung zu bekommen sei.
Professor Hans-Günter Appel (Stromverbraucherschutz NAEB) beschied, die von der Kohlekommission vorgeschlagenen Stilllegungen von Kohlekraftwerken führten zu einer Stromversorgungskrise mit Stromausfällen, zu Arbeitsplatzverlusten und Abwanderungen von Industrien, zu weiter stark steigenden Strompreisen, Kaufkraftverlusten der Bürger, höheren Umweltschäden, stärkerer Abhängigkeit von ausländischen Energielieferungen und zu keiner wesentlichen CO-2-Reduktion.
Professor Oliver Holtemöller (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle) meinte, Maßnahmen zur Förderung des Strukturwandels sollten bei den Wachstumstreibern Bildung sowie Forschung und Entwicklung ansetzen und vor allem das Humankapital stärken. Auch die öffentliche Infrastruktur sei wichtig. Eine Konzentration auf Sachinvestitionen, auf die Industrie oder bestimmte Technologien sei dagegen nicht aussichtsreich in Bezug auf langfristige ökonomische Ziele.
Professor Volker Quaschning (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) propagierte einen Ausstieg aus der Kohlenutzung bis 2030. Dies sei technisch und ökonomisch machbar. Sonst könne Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen kaum einhalten. Zudem verzögere ein langsamer Kohleausstieg den Ausbau von Zukunftstechnologien. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland sei ein langsamer Kohleausstieg mit erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Risiken verbunden.
Detlev Raphael von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände machte klar, dass den Kommunen bei der Gestaltung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen eine zentrale Rolle zukomme. Sie würden die betroffenen Unternehmen, Menschen und Organisationen vor Ort kennen und gestalteten bereits seit vielen Jahren kontinuierlichen Wandel. Es sei daher zwingend geboten, die Kommunen in allen Phasen des Kohleausstiegsprojekts einzubeziehen.
Tina Löffelsend, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, beschied, Deutschland könne sich nicht wegducken aus seinen Verpflichtungen, die es mit den internationalen Klimaschutzverträgen eingegangen sei. Ihm komme eine Vorbildfunktion zu. Eine Mehrheit in der Bevölkerung sehe einen klaren Auftrag an die Regierung, in Sachen Klimaschutz zu handeln.
Dem Ausschuss lagen vier Anträge der Opposition vor. Die AfD fordert in ihrem Papier mit der Überschrift „Ausstieg aus dem Kohleausstieg“ (19/7720) die Bundesregierung auf, Arbeitsplätze in den Kohlerevieren in ihrer ursprünglichen Güte hinsichtlich Tätigkeit, Gehalt und Planungssicherheit zu erhalten.
Die FDP drängt in ihrem Antrag (19/7696)auf eine Folgenkostenabschätzung und einen Maßnahmenplan für einen Kohleausstieg „mit Verantwortung und Weitsicht“. Der Mehrwert eines jeden einzelnen Projekts müsse anhand eines Kriterienkatalogs dargestellt werden.
Die Linksfraktion will laut ihrem Antrag (19/7703) einen schnellen Kohleausstieg und dabei eine Einkommens- und Beschäftigungsgarantie für Bergbau-Beschäftigte gesetzlich verankern. Es gehe darum, den Strukturwandel sozial gerecht und planungssicher zu gestalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen („Jetzt Einstieg in den Kohleausstieg“) fordert in ihrem Antrag (19/7733) die Bundesregierung auf, unverzüglich konkrete Vorschläge für den Kohleausstieg vorzulegen. Dies sei auch notwendig, um dem Klimaschutzziel von 2020 noch so nahe wie möglich zu kommen.