Schutz bei Restschuldversicherungen
Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion will einen besseren Schutz von Verbrauchern beim Abschluss von sogenannten Restschuldversicherungen. In einem Antrag (19/9276) wird die Bundesregierung aufgefordert, das geltende Recht konsequent anzuwenden und zu prüfen, ob es bei Restschuldversicherungen zu Verstößen gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz kommt.
Wie die Abgeordneten erläutern, dient eine Restschuldversicherung prinzipiell dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Etwa 32 Prozent aller Konsum- und Autokredite würden mit einer Restschuldversicherung versehen. Die Ursache für die hohe Abschlussrate sieht die FDP-Fraktion zumindest teilweise in der verbraucherunfreundlichen Vergabepraxis von Restschuldversicherungen. Denn die Beiträge von durchschnittlich 9.100 Euro für die Restschuldversicherung würden kreditfinanziert und entsprechend verzinst. Bei den Banken entstehe somit der Anreiz, eine Restschuldversicherung anzubieten, weil sich dadurch die Kreditsumme erhöhe und zusätzliche Zinseinnahmen entstehen würden. Restschuldversicherungen seien zudem für die Vermittler angesichts von Provisionen bis zu 90 Prozent der Versicherungssumme sehr lukrativ. Da eine Restschuldversicherung ein eigenständiger Vertrag sei, müssten ihre Kosten auch nicht in den effektiven Jahreszins des Kredits mit einberechnet werden.
Die FDP-Fraktion fordert nach britischem Vorbild die Einführung einer sogenannten Abkühlphase zwischen dem Abschluss eines Kredits und einer Restschuldversicherung. In Großbritannien dürften Restschuldversicherungen frühestens eine Woche nach Abschluss des Kredits abgeschlossen werden. So könne der Kreditnehmer seine Entscheidung in Ruhe überdenken, ohne dass der Eindruck entstehen würde, dass der Kredit nur in Kombination mit einer Restschuldversicherung gewährt werde, erläutert die FDP-Fraktion.