Ausschuss debattiert über Uploadfilter
Berlin: (hib/LBR) Ein Antrag (19/8966) der Fraktion Die Linke zur europäischen Urheberrechtsrichtlinie hat den Ausschuss Digitale Agenda unter Leitung von Hansjörg Durz (CSU) in seiner 31. Sitzung beschäftigt. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, bei der anstehenden Abstimmung im Rat der Europäischen Union am kommenden Montag gegen die Annahme der Urheberrechtsrichtlinie (96/9/EG und 2001/29/EG) zu stimmen. Die Kritik der Fraktion richtet sich vor allem gegen die Regelungen in Artikel 17 (ehemals Artikel 13), durch die Onlineplattformen zum Einsatz technischer Mittel verpflichtet werden, um einer Haftung für über ihre Plattform begangene Urheberrechtsverletzungen zu entgehen.
Ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion lud alle Abgeordneten ein, an der nationalen Umsetzung der Richtlinie mitzuwirken, sodass diese „zu einem Vorbild für andere werden“ könne. Eine Vertreterin der SPD betonte, dass das Verhindern des Einsatzes von Uploadfiltern auf der nationalen Ebene nur sehr schwierig möglich sei und wies auf die Gefahren durch Artikel 17 in Mitgliedsstaaten, die weniger klar auf Meinungsfreiheit setzten, hin. Eine Abgeordnete der AfD-Fraktion kritisierte, dass der Antrag im zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochvormittag nicht diskutiert und abgestimmt wurde. Ein Vertreter der FDP-Fraktion sagte, die Debatte dokumentiere, wie uneins die Große Koalition sei und betonte, dass die Richtlinie keinerlei Vorbildcharakter habe.
Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke kritisierte, die Harmonisierung des Urheberrechts sei mit der Richtlinie nicht erreicht und nationale Sonderwege und Schlupflöcher seien weiter möglich. Der Mehrwert der Richtlinie sei für die Urheber höchst zweifelhaft, sagte auch eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und kritisierte, dass das Leistungsschutzrecht ohne nationale Evaluation Eingang in die Richtlinie gehalten habe.