Anträge zu Obdachlosigkeit abgelehnt
Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat mehrere Oppositionsanträge abgelehnt, die eine Verbesserung der Situation von Wohnungs- und Obdachlosen thematisieren. Die Abgeordneten stimmten in ihrer Sitzung am Mittwoch zunächst mit einem Nein zu einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Anpassung des öffentlichen Baurechts zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit“ (19/7717); lediglich die Antragsteller befürworteten ihn. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, Unterkünfte für Obdachlose im Baugesetzbuch und der Energieeinsparverordnung den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende gleichzustellen. Keine Mehrheit fanden auch die Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern“ (19/7459) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Überschrift „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen - Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen (19/7734). Hier stimmten die Grünen und Linken jeweils mit Ja, die anderen Fraktionen mit Nein. Die Linksfraktion schlägt in ihrem Antrag ein öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von zehn Milliarden Euro vor. Damit soll ein Neustart im gemeinnützigen Wohnungsbau erreicht werden. Die Grünen wiederum plädieren außer für die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich auch unter anderem für eine bessere Datengrundlage auf Bundesebene, um Obdach- und Wohnungslosigkeit gezielt angehen zu können.
Vertreter von CDU/CSU verwiesen in der Diskussion auf die Pläne des Bundes zum Ankurbeln des Wohnungsbaus. Außerdem beträfen viele Problematiken rund um Obdach- und Wohnungslosigkeit Länder und Kommunen, nicht den Bund. Eine Vertreterin der SPD erklärte ebenfalls, auf einem guten Weg zu sein und sprach sich für eine Statistik als Grundlage und eine Dynamisierung beim Wohngeld aus. Die FDP-Fraktion schließlich begrüßte Einzelpunkte aus den Anträgen, lehnte anderes wie etwa Verschärfungen bei der Mietpreisbremse ab.