Mehr Tierschutz bei der Schlachtung
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt eine Weiterentwicklung des Tierschutzes bei der Schlachtung. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP eine Beschlussvorlage an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen, „soweit es um die weitere Prüfung von Alternativen zur Betäubung durch Kohlendioxid geht“. Die in der Petition genannten alternativen Varianten zur Betäubung mit den Gasen Argon und Helium seien derzeit jedoch noch nicht praxisreif, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung und beziehen sich dabei auf Auskünfte der Bundesregierung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte für eine Überweisung der Petition „zur Erwägung“ und ohne die erwähnte Einschränkung plädiert.
Der Petent hatte den Einsatz von Argon und Helium gefordert, um den Tieren einen „sanften Tod“ zu ermöglichen. Gegenwärtig würden Schweine beispielsweise vor der Schlachtung mit Kohlendioxid betäubt. Das habe oftmals für die Tiere einen qualvollen Tod zur Folge. Die vorhandenen Alternativen würden aber nicht eingesetzt, weil damit die Kosten für die Schlachthöfe steigen würden, heißt es in der Petition.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss, unter Tierschutzgesichtspunkten sei es in der Tat problematisch, dass die Betäubung bei der Anwendung von Kohlendioxid nicht augenblicklich eintrete. Nach Ausführungen der Bundesregierung bestünden jedoch häufig Missverständnisse hinsichtlich der Wirkung von Kohlendioxid. Der Bewusstseinsverlust des Tieres sei in erster Linie auf einen schnellen Abfall des PH-Wertes im Gehirn zurückzuführen. Dies bedeute, „dass die Schweine nicht aufgrund eines Mangels an Sauerstoff ersticken“.
Auch seien Schweine nicht erst dann bewusstlos, wenn sie ruhig auf der Seite liegen. Unkontrollierte, krampfartige Bewegungen und auch Geräusche, die auch geraume Zeit nach dem Bewusstseinsverlust aufträten, könnten von den Tieren dann nicht mehr wahrgenommen werden, schreiben die Abgeordneten. Aus Sicht der Bundesregierung bestehe ein grundsätzlicher Vorteil für den Tierschutz darin, dass in Schlachtbetrieben mit modernen Kohlendioxid-Betäubungsanlagen die Möglichkeit bestehe, die Schweine von der Anlieferung bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit in der Gruppe zu lassen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Die Verwendung elektrischer Betäubungsverfahren würde hingegen eine Vereinzelung der Tiere erforderlich machen.
Der Petitionsausschuss weist in der Vorlage darauf hin, dass zwei Bundesforschungsinstitute in diverse Projekte zur Suche nach Alternativen zur Kohlendioxid-Betäubung involviert seien. Es sei zutreffend, dass für die Gase Argon und insbesondere Helium Vorteile für den Tierschutz ermittelt wurden, schreibt der Ausschuss. „Die Bundesregierung hat jedoch mitgeteilt, dass die Anwendung dieser Gase bislang nicht praxisreif sei“, heißt es in der Vorlage. Bei der Verwendung von Argon gäbe es Bedenken hinsichtlich der Fleischqualität. Im Falle von Helium würden die globalen Gewinnungs- und Handelsbedingungen Hindernisse darstellen. Aus diesem Grund würden weiter Alternativen gesucht.