Anhörung zum Brexit und Pfandbriefen
Berlin: (hib/HLE) Um den Austritt Großbritanniens aus der EU geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 8. April, von 13.00 bis 14.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses.
Grundlage ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005, 19/8617), mit dem die Deckungsfähigkeit von deutschen Pfandbriefen auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit britischen Werten möglich bleiben soll. Das Vereinigte Königreich soll daher in den Kreis von Drittstaaten aufgenommen werden, in denen Deckungswerte möglich sind, um den Pfandbriefbanken weiterhin eine bessere Diversifizierung der Deckungsmasse zu ermöglichen. Zu diesen Drittländern gehören unter anderem Japan, Kanada, die Schweiz und die USA.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesverband Crowdfunding, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), institut für finanzdienstleistungen (iff) und Rechtsanwalt Peter Mattil.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.