Kommunale Flüchtlingsaufnahme
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke „kommunale Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten“ umfassend unterstützen. Dazu solle sie insbesondere ihr politisches Einverständnis für entsprechende Aufnahmevereinbarungen der Länder nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erklären und einen Gesetzentwurf vorlegen, „mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich aufzunehmen“, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/8648). Darin wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, besonders aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und strukturell zu unterstützen und sich auf der EU-Ebene für einen „Asyl-Solidaritäts-Fonds“ einzusetzen, „dessen Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen ermöglichen“.
In der Begründung schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland viele Kommunen gebe, „die sich aktiv als sichere Zufluchtsorte für Geflüchtete angeboten haben, zum Beispiel Osnabrück, Bielefeld, Marburg, Greifswald und Nürnberg“. Etwa 25 Städte hätten dies gegenüber dem Bundesinnenministerium ausdrücklich erklärt.
Kommunale Eigeninitiativen zur Flüchtlingsaufnahme könnten nicht „die völker- und europarechtliche Verpflichtung des Bundes zur Schutzgewährung oder das im Grundgesetz verankerte Asylrecht ersetzen“, sondern sollten vielmehr „das bestehende rechtliche Schutzsystem durch aktives Handeln kommunaler Akteure ergänzen, stärken und mit Leben füllen“, heißt es in der Vorlage weiter. Eine eigenständige Rechtsgrundlage für eine aktive Flüchtlingsaufnahme auf kommunaler Ebene gebe es bislang nicht. Die Städte seien insofern angewiesen auf Landesaufnahmeregelungen nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, wobei dies im „Einvernehmen“ mit dem Bundesinnenministerium erfolgen müsse, oder auf dessen Anordnung zur Neuansiedlung nach Paragraf 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes.