Nutzung von Open Source Software
Berlin: (hib/STO) Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht zulässig. Um den Zugang von Open-Source-Anbietern zu erleichtern, werde bei der Entwicklung der IT-Landschaft darauf geachtet, dass IT-Systeme anhand offener Schnittstellen beschafft und entwickelt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7845) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7130). Ob Hersteller von Open Source Software den Zuschlag bekommen oder nicht, hänge davon ab, ob die angebotenen Produkte und Dienstleistungen „hinsichtlich Funktionalitäten, IT-Sicherheit, Interoperabilität, Usability, Realisierungs-, Ausbildungs- sowie Pflegeaufwand den Anforderungen entsprechen und wirtschaftlich sind“.