Unabhängige Polizeibeschwerdestelle
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke eine unabhängige „Polizeibeschwerdestelle“ auf Bundesebene einrichten. Dazu soll sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kompetenzen und Pflichten einer solchen Stelle festlegt, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/7119).
Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, sei „zentrales Gebot in einem Rechtsstaat“ und diene einem vertrauensvollen Verhältnis von Bürgern und der Polizei, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnetem Ordnungshüter und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordere in besonderer Weise die Möglichkeit, Fehlverhalten und möglichen Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen anzuzeigen und überprüfen zu lassen.
„Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen“, heißt es in dem Antrag weiter. Nicht nur für Beschwerden von Bürgern, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig. Polizisten, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, sich jedoch „aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture' nicht an ihre Vorgesetzten wenden“, müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, außerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.
Die Polizeibeschwerdestelle muss der Vorlage zufolge unabhängig ermitteln können. Dazu soll sie räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten und die Mitarbeiter sollen in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen, wie aus dem Antrag hervorgeht. Zudem soll sie nach dem Willen der Abgeordneten auch unabhängig von individuellen Beschwerden von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können, „die diskriminierendes oder unverhältnismäßiges Verhalten befördern“. Auch soll sie laut Vorlage „alle für die Überprüfung der Beschwerde notwendigen Befugnisse haben, was insbesondere Akteneinsichtsrechte, die Möglichkeit eigener Beweiserhebung, die Befragung von Zeugen umfasst“.
Wie die Fraktion weiter ausführt, sollen die Beschwerdeführer „in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden, um ihre Interessen im Prozess der Ermittlung zu berücksichtigen“. Hinsichtlich der Polizeibeschäftigten soll die Beschwerdestelle den Abgeordneten zufolge auch unter Umgehung des Dienstweges informiert werden können. Ferner soll ihre Arbeit laut Antrag „ grundsätzlich in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen jährlich dem Parlament vorzulegenden Bericht“ öffentlich gemacht werden.