Obdachlose über ALG II krankenversichert
Berlin: (hib/PK) Auch Obdachlose mit Bezug von Arbeitslosengeld II sind krankenversichert. Während des Leistungsbezugs werden die Krankenversicherungsbeiträge vom Jobcenter übernommen, heißt es in der Antwort (19/4754) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4363) der Fraktion Die Linke.
Führe eine Sanktion zum Wegfall der Geldleistung ALG II, prüften die Jobcenter auf Antrag oder in bestimmten Fällen von Amts wegen, ob Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen seien. Mit dem Ende des ALG-II-Bezugs ende auch die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Über die obligatorische Anschlussversicherung werde sichergestellt, dass der Krankenversicherungsschutz auch nach Ende des ALG-II-Bezugs fortbestehe. In der GKV bestehe die Versicherung über eine freiwillige Mitgliedschaft fort. Zum Schutz der Solidargemeinschaft sei diese Form der Weiterversicherung aber kein einseitiges Recht auf eine umfassende gesundheitliche Versorgung, sondern es bestehe auch eine Pflicht zur Zahlung von Beiträgen.
Für GKV-Mitglieder, die bei der Zahlung zwei Monatsbeiträge im Rückstand seien, ruhe der Leistungsanspruch. Ausgenommen seien Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich seien.