Bayer-Monsanto-Fusion begrüßt
Berlin: (hib/WID) Die Forderung der Grünen, bei kartellrechtlichen Entscheidungen auf europäischer Ebene auch außerwirtschaftliche Maßstäbe zwingend zu berücksichtigen, stößt bei Ökonomen und Juristen auf Vorbehalte. Dies wurde am Mittwoch in einer Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses deutlich, in der es um die Kritik der Grünen an der Genehmigung der Fusion des deutschen Chemieriesen Bayer mit dem amerikanischen Saatguthersteller Monsanto durch die EU-Kommission im vergangenen März ging. Ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (19/1654) zielt unter anderem darauf ab, dass künftig in Fusionskontrollverfahren auch Umweltschutzaspekte grundsätzlich zu beachten sind.
In der Anhörung zeigte sich die Mehrzahl der geladenen Experten von dieser Idee nicht überzeugt und warnte vor einer Vermischung wettbewerblicher mit anderen Kriterien im Kartellrecht. Der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler Rupprecht Podszun erinnerte an Artikel 2 der europäischen Fusionskontrollverordnung, in dem als alleiniger Prüfungsmaßstab die Frage festgehalten sei, ob ein Firmenzusammenschluss „erhebliche Behinderungen“ eines „wirksamen Wettbewerbs“ befürchten lasse.
Im Kartellrecht gehe es ausschließlich um das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, betonte Podszun, und nannte es „extrem schwer“, die programmatischen Sätze der europäischen Verträge, etwa das allgemeine Bekenntnis zu Nachhaltigkeit oder Umweltschutz, mit den „fein ziselierten“ Kriterien der Fusionskontrolle in Einklang zu bringen. Zumindest bedürfe es „klarer Maßstäbe“, um außerwirtschaftliche Gesichtspunkte in gerichtsfester Weise ins Kartellrecht zu integrieren: „Die sehen ich im Moment nicht“, meinte Podszun. Vor einer „Überfrachtung des Kartellrechts warnte auch der an der Berliner Humboldt-Universität lehrende Jurist Maik Wolf. Ein idealer Ausgleich zwischen wettbewerblichen und außerwettbewerblichen Aspekten sei in solchen Verfahren “kaum realistisch darstellbar„.
Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt sprach sich dafür aus, die strikte Trennung juristischer und politischer Kompetenzen und Entscheidungsebenen im Kartellrecht beizubehalten. Diesem seien bereits jetzt wettbewerbsfremde Kriterien nicht ganz fremd. In den meisten Ländern kenne das Wettbewerbsregime auch “politische Ventile„, in Deutschland etwa das Instrument der Ministererlaubnis, das eine Behördenentscheidung aushebeln könne. Ein solches Instrument sei aber auch nur auf Regierungsebene korrekt angesiedelt. Eine Behörde sei mit einer politischen Abwägung überfordert, meinte Mundt.
Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap wies darauf hin, dass die Unternehmenskonzentration in Europa weit weniger fortgeschritten sei als etwa in den USA. Das lasse darauf schließen, dass das europäische Fusionkontollrecht in seiner herkömmlichen Form funktioniere “Ich habe großes Vertrauen in die Arbeit der EU-Kommission„, sagte Haucap. Auch er warnte davor, Behördenentscheidungen mit politischen Anliegen zu überlagern. Dies sei “weit entfernt von demokratischer Legitimation„.
Abweichend von der Mehrheitsmeinung argumentierte der Frankfurter Wirschaftsanwalt Kim Manuel Künstner. Er machte geltend, dass in den europäischen Verträgen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU eine Ausnahmestellung zugewiesen sei. Als einziger Politikbereich genieße sie Vorrang vor allen anderen, auch vor dem Ziel eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs. Dies habe der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung immer wieder bekräftigt. Mit der Bayer-Monsanto-Entscheidung habe die EU-Kommission den Vorrang der Agrarpolitik außer Acht gelassen.
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