Sexuelle Gewalt bei Hilfseinsätzen
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigenem Bekunden Vorfälle sexualisierter Gewalt bei humanitären Einsätzen und in der Entwicklungszusammenarbeit zum Anlass genommen, die bestehenden Standards und Mechanismen ihrer Partnerorganisationen, darunter auch Nichtregierungsorganisationen, zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu überprüfen. Wie sie in der Antwort (19/2546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2053) schreibt, seien Partnerorganisationen aufgefordert worden, eventuelle Schutzlücken zu schließen und ihre Mechanismen anerkannten Standards anzupassen. „Dazu gehören Regelungen zur Prävention, Aufdeckung und Aufarbeitung sexuellen Fehlverhaltens sowie entsprechende Vorschriften für lokale Partnerorganisationen.“ Die Bundesregierung begleite diesen Prozess und stimme sich dabei auch mit anderen Gebern ab.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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