Linksextremistisch genutzte Immobilien
Berlin: (hib/STO) Um „Immobilien der linksextremen Szene in der Bundesrepublik“ geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/2462). Wie die Abgeordneten darin ausführen, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2057) auf eine vorherige Kleine Anfrage der Fraktion mit, dass „bundesweit 51 Objekte als linksextremistisch genutzte Immobilien einzustufen“ seien, „zu denen offene Informationen vorliegen“.
Ferner heiße es in der Antwort, dass bei der Erfassung nur Immobilien Berücksichtigung gefunden hätten, „bei denen Linksextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen“. Weitere Erfassungskriterien seien „die politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Linksextremisten“, zitiert die Fraktion aus der Antwort weiter.
Wissen will sie unter anderem, welche sonstigen Einrichtungen, die Linksextremisten regelmäßig als Treffpunkt und Veranstaltungsort nutzen, es in Deutschland über die in der Antwort der Bundesregierung genannten hinaus gibt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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