Anhörung zu Parteiengesetz-Novelle
Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze“ (19/2509) geht es am Montag, 11. Juni 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden.
Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.
Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen. Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs „durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten“ neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide - „und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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