Anschläge auf Asylunterkünfte
Berlin: (hib/STO) Bei Anschlägen gegen Asylunterkünfte in den Jahren 2016 und 2017 genutzte Tatmittel sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2309) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1964). Danach sind für diesen Zeitraum im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen je ein Fall gemeldet, bei dem ein Gegenstand mit militärischem Sprengstoff beziehungsweise ein sogenanntes Selbstlaborat gegen eine Asylunterkunft verwendet wurde: Ferner sind in dem Tatmittelmeldedienst für die genannten Jahre laut Vorlage vier Fälle gemeldet, bei denen zweifelsfrei zugelassene pyrotechnische Gegenstände verwendet wurden, und zehn Fälle, bei denen unbekannte pyrotechnische Gegenstände verwendet wurden. In drei in dem Tatmittelmeldedienst mitgeteilten Fällen konnten von den ermittelnden Dienststellen keine Informationen bezüglich des verwendeten Sprengstoffes gegeben werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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