Straftaten an Bahnhöfen
Berlin: (hib/STO) Um Straftaten an Bahnhöfen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2146) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1937). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, wie nach Kenntnis der Bundesregierung „die Situation registrierter Straftaten seit 2010 an den Bahnhöfen (Tatörtlichkeit Bahnhof) der Kategorie 1 des Kategorisierungssystem der DB Station & Service von 2011 in Deutschland“ aussieht und wie hoch jeweils der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger war.
Wie die Bundesregierung dazu erläutert, ordnet die DB Station & Service AG Bahnhöfe sieben verschiedenen Kategorien zu. Bei Bahnhöfen der Kategorie eins handele es sich um 21 wichtige Verkehrsstationen in 15 Städten, die über eine große sowie leistungsstarke Infrastruktur verfügen und stark frequentiert sind. Zugleich verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass sich ihre nachfolgenden Angaben „lediglich auf die bundespolizeilichen Feststellungen einschließlich der festgestellten aufenthaltsrechtlichen Verstöße“ in den 15 Kommunen beziehen, in denen sich die 21 Bahnhöfe der Kategorie eins befinden.
Diesen Angaben zufolge pendelte in den Jahren 2010 bis 2017 die Zahl der jährlich erfassten Fälle etwa in Duisburg zwischen 734 im Jahr 2011 und 332 im Jahr 2013 und in Berlin zwischen 4.600 im Jahr 2010 und 7.904 im Jahr 2016. Der geringste Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger wurde laut Vorlage im genannten Zeitraum mit 17,0 Prozent im Jahr 2013 in Leipzig verzeichnet und der höchste Anteil mit 94,3 Prozent im Jahr 2015 in Frankfurt am Main.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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