Deutsch-türkisches Sozialabkommen
Berlin: (hib/FB) Im Jahr 2016 wurden für das Deutsch-Türkische Sozialversicherungsabkommen 7,9 Millionen Euro ausgegeben. Das geht aus der Antwort (19/575) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/424) der Fraktion die Linke hervor. Damit machten die Beiträge lediglich 0,006 Prozent der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Durch das Abkommen werden laut Bundesregierung Versicherungsfragen geregelt, die ohne eine solche Vereinbarung ungeklärt blieben und damit auch Nachteile für Deutschland nach sich ziehen würden. Zum Beispiel würde verhindert, dass deutsche Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Türkei doppelte Beitragszahlungen leisten müssen. Solche Regelungen entsprächen internationalen Standards und finden laut Regierung in bilateralen Sozialversicherungsabkommen Anwendung. In diesem Fall schließt das auch den Versicherungsschutz für Angehörige, die im Herkunftsland leben, ein.
Wie viele von den ungefähr 1,5 Millionen in Deutschland lebenden Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit Sozialversicherungszahlungen für ihr Familien in der Türkei in Anspruch nehmen, ist nicht erfasst.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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