Ausschuss beriet über Fall „Franco A.“
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch erneut mit dem Fall des terrorverdächtigen Franco A. befasst, der sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als Syrer ausgegeben und einen eingeschränkten Schutzstatus erhalten hatte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bamf-Präsidentin Jutta Cordt berichteten dem Gremium über die Untersuchungen, die anlässlich des Falls Franco A. in dem Bundesamt veranlasst worden waren. Dabei ging es neben den Abläufen im Fall Franco A. auch um die Ergebnisse einer Stichproben-Überprüfung von 2.000 positiven Entscheidungen des Bamf.
De Maizière wertete die Bamf-Entscheidung zu Franco A. als „krasse Fehlentscheidung“. Nach seinen Worten ergab sich bei der Stichproben-Überprüfung kein weiterer Fall wie bei Franco A., doch zeigten sich Mängel bei der Dokumentation der Entscheidungen. Der Minister kündigte zugleich an, dass die positiven Entscheidungen des Bamf aus den Jahren 2015 und 2016 zu ledigen Männern im Alter zwischen 18 und etwa 35 bis 40 Jahren aus den zehn Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge vorzeitig überprüft würden. Dazu soll in diesen mindestens etwa 80.000 Fällen die sogenannte Widerrufsprüfung vorgezogen werden, die laut Gesetz nach spätestens drei Jahren erfolgen muss.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die im Bamf getroffenen Maßnahmen ebenso wie das geplante Vorziehen der Widerrufsprüfungen bei unverheirateten jüngeren Männern aus den zehn Hauptherkunftsländern. Die SPD-Fraktion hinterfragte mehrere Angaben des Bamf-Anhörers im Fall Franco A.. Auch erkundigte sie sich danach, wie häufig Asylanhörungen nicht in der Muttersprache des Betreffenden geführt werden. Die Fraktion Die Linke wandte sich dagegen, Flüchtlinge unter „Generalverdacht“ zu stellen. Zugleich warf sie die Frage auf, wieso nur positive Bescheide des Bamf überprüft werden sollen, nicht aber Ablehnungen von Asylanträgen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten nicht nur positive, sondern auch negative Entscheidungen des Bamf überprüft werden müssten.
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