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31.05.2017 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 343/2017

Ausschuss gegen Antrag zu Lebensmitteln

Berlin: (hib/EIS) Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwochmorgen gegen einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter entkriminalisieren“ (18/12364) gestimmt. Die Abgeordneten lehnten mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen die Annahme der Vorlage im Plenum ab. Die Linke hatte sich daran gestört, dass Menschen, die sich vom Handel entsorgte genießbare Lebensmittel aneignen, aufgrund eines Strafantrags wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs angeklagt und zu hohen Geldstrafen verurteilt werden können. Weil jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen werden, obwohl ein Großteil davon noch genießbar sei, soll der Handel genießbare Waren, die aus dem Verkauf genommen wurden, kostenfrei an interessierte Personen oder gemeinnützige Einrichtungen weiterreichen. Eine Zuwiderhandlung soll nach Wunsch der Linken ordnungsrechtlich geahndet werden können. Die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle soll darüber hinaus von der Strafverfolgung ausgenommen werden, indem Lebensmittelabfälle als herrenlose Sache definiert werden. „Es darf nicht profitabler sein, Lebensmittel wegzuwerfen, statt diese weiterzugeben“, hieß es seitens der Fraktion.

Die Union kritisierte den Antrag allerdings als falsch adressiert, weil der Kern der Forderung in die Zuständigkeit des Rechtsausschusses falle. Darüber hinaus dürfe Hausfriedensbruch unabhängig von der dahinter stehenden Intention nicht geduldet werden. Lebensmittelretter könnten die Unternehmen einfach fragen, ob aussortierte Waren genommen werden dürfen. Ein Gesetz zur verpflichtenden Abgabe sei dagegen der falsche Weg. Stattdessen sollten die Tafeln mehr unterstützt werden, um Lebensmittelverluste zu begrenzen. Die SPD hingegen sprach sich für eine gesetzliche Regelung in der Zukunft aus, weil nur auf diese Weise nennenswerte Fortschritte zu erzielen seien. Allein die privaten Verbraucher in die Pflicht nehmen zu wollen, reiche nicht aus. Die Einbeziehung aller Akteure von der Landwirtschaft über den Handel bis zur Gastronomie sei geboten. Die Grünen kritisierten, dass die Linksfraktion mit ihrem Antrag am Ende der Problemkette ansetzen würde. Verluste sollten erst gar nicht entstehen, indem der Staat eine nationale Strategie mit verbindlichen Minimierungszielen zur Lösung der Lebensmittelverschwendung vorlegt. Doch dies sei bisher nicht der Fall gewesen. Die Tafeln dazu zu verpflichten, Lebensmittel unter das Volk zu bringen, werde jedoch nicht weiterhelfen. Die Regierung betonte indes, dass sich alle Fraktionen darüber einig seien, die Lebensmittelverschwendung reduzieren zu wollen. Die Einführung eines Gesetzes werde das Problem aber nicht lösen. Auch der Bundesverband der Tafeln habe sich dagegen ausgesprochen. Der Antrag der Linksfraktion sei außerdem nicht im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes, denn in Containern entsorgte Lebensmittel können verschmutzt oder einfach nicht mehr verzehrfähig sein.

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