Abweichungen vom Mindestlohn
Berlin: (hib/CHE) Langzeitarbeitslose profitieren offenbar nur sehr wenig von den Ausnahmeregelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). In einer Antwort (18/11918) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11466) der Fraktion Die Linke heißt es dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit von August 2015 bis Februar 2017 insgesamt 3.335 Bestätigungen für eine Langzeitarbeitslosigkeit nach Paragraf 22 Absatz 4 MiLoG ausgestellt habe. Der Paragraf regelt, dass die Bezahlung Langzeitarbeitsloser in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung nicht an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden ist.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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