DWD soll künftig Daten entgeltfrei abgeben
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Nutzung von meteorologischen Daten für Bürger, Verwaltung sowie privatwirtschaftliche Nutzer vereinfachen. Dazu hat sie den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (18/11533) vorgelegt. Mit den darin enthaltenen neuen gesetzlichen Regelungen solle dem Deutschen Wetterdienst (DWD) „im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage“ eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und Leistungen im Kernbereich Meteorologie, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren, sowie auf dem Feld umwelt- und klimaschutzrelevanter Informationen ermöglicht werden, heißt es in dem Entwurf.
Zukünftig sollen Leistungen des DWD zur Unterstützung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden für die öffentliche Verbreitung über moderne Kommunikationsmittel sowie die Bereitstellung von Geodaten über Geodatendienste im Rahmen der nationalen Geodateninfrastruktur entgeltfrei sein. Mit einer solchen entgeltfreien Abgabe der Geodaten und Leistungen an die Allgemeinheit erfülle der DWD seine Aufgabe der Versorgung der Allgemeinheit im Sinne der Daseinsvorsorge, schreibt die Bundesregierung. Dies gelte insbesondere für seine Kernaufgabe, die Herausgabe von amtlichen Warnungen über Wettererscheinungen, die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können oder die in Bezug zu drohenden Wetter- und Witterungsereignissen mit hohem Schadenspotential stehen sowie bei der Unterstützung der Behörden des Katastrophenschutzes.
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