Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes
Berlin: (hib/STO) Eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes enthält der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie (18/11325). Wie die Bundesregierung in der Vorlage erläutert, ist die Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Diese Verordnung, deren Ziel „ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten“ sei, sehe eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthalte sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge.
Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und der Richtlinie „mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen, ist es erforderlich, das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz abzulösen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es soll die unmittelbar geltende Grundverordnung ergänzen. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Umsetzung wesentlicher Teile der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich und Justiz dienen.
Zugleich sieht die Vorlage Änderungen weiterer Gesetze in Folge der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes vor. Davon betroffen sind unter anderem das Bundesverfassungsschutzgesetz sowie die Gesetze über den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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