Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016“ als Unterrichtung (18/10850) vorgelegt. Wie darin erläutert wird, ist eine fundierte Risikoanalyse als Grundlage erforderlich, um die Frage ausreichend beantworten zu können, wie der Staat eine „bedarfs- und risikoorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz“ gewährleisten kann. Diese Risikoanalyse diene der vorsorglichen und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland.
Seit dem Jahr 2012 wurden den Angaben zufolge sechs Risikoanalysen durchgeführt. Diese bezogen sich im Jahr 2012 auf „Hochwasser“ und „Außergewöhnliches Seuchengeschehen“ sowie - im Jahr 2013 - „Wintersturm“. Es folgte 2014 die Risikoanalyse „Sturmflut“, 2015 die Risikoanalyse „Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk“ und 2016 „Freisetzung chemischer Stoffe“.
Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, wird für die Risikoanalyse „Freisetzung chemischer Stoffe“ ein „Anschlagsszenario skizziert, in dem an verschiedenen Orten in unterschiedlichen Bundesländern zeitgleich giftige Chemikalien durch eine terroristisch motivierte Gruppe freigesetzt werden“. Dazu wird als „Anmerkungen des Bundeskriminalamtes“ (BKA) ausgeführt, jedes der aufgeführten Szenarien sei aus polizeilicher Sicht grundsätzlich realistisch. Allerdings lägen dem BKA wie auch den sonstigen Sicherheitsbehörden des Bundes „keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass sich potenzielle Täter für einen möglichen Anschlag in Deutschland aktuell mit derartigen Szenarien konkret auseinandersetzen“.
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