Wohnungsgemeinnützigkeit abgelehnt
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit jeweils mit Anträgen zur Wiederauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit gescheitert. Dem Antrag der Linken (18/7415) folgte nur die eigene Fraktion, die Grünen enthielten sich. Der Grünen-Antrag (18/8081) stieß hingegen auch auf Zustimmung der Linken. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten gegen beide Anträge. Grundsätzlich fordern Linke und Grüne, mit der Wohnungsgemeinnützigkeit einen nicht-profitorientierten Sektor in der Wohnungswirtschaft aufzubauen, um unter anderem bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Eine Vertreterin der Linken argumentierte, dass nach Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit Anfang der 1990er Jahre der Markt eben nicht die „soziale Aufgabe“ des Staates übernommen habe, bezahlbaren, demokratie- und klimagerechten Wohnraum zu schaffen. Mit dem Antrag fokussiere die Fraktion nicht auf einen einzelnen Aspekt der Wohnbaupolitik, sonder lege eine umfassende Konzeptidee vor, um eine Verantwortlichkeit für den Bund zu schaffen, sagte die Linken-Vertreterin.
Auch der Vertreter der Grünen betonte, dass es notwendig sei, den Bund in der Verantwortung zu halten. Die soziale Wohnraumförderung des Bundes laufe nach 2019 aus, zudem greife in den Bundesländern die Schuldenbremse, was Investitionen schwierig machen werde. Eine steuerrechtlich verankerte Wohnungsgemeinnützigkeit sei eine mögliche Antwort des Bundes auf diese Herausforderung. Auch weil eine Grundgesetzänderung, um den Bund weiter in der Verantwortung zu halten, unrealistisch erscheine. Der Grünen-Vertreter betonte, dass historisch betrachtet die Wohnungsgemeinnützigkeit immer eine wichtige Säule der deutschen Wohnbaupolitik gewesen sei.
Eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion lehnte eine Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit ab. Es handle sich um eine „Scheinlösung“. Die heutigen Bedingungen seien andere als nach den beiden Weltkriegen, entgegnete sie auf das historische Argument des Grünen-Vertreters. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Wohnungsgemeinnützigkeit tatsächlich Genossenschaften in ihrem Handeln einschränke. Zudem könnten neue „Problemquartiere“ entstehen, warnte die Unions-Vertreterin.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion betonte die grundsätzliche Offenheit seiner Fraktion für die Wohnungsgemeinnützigkeit. Ein „Eins-zu-eins-Revival“ der alten Regelung sei aber nicht zielführend. Zudem würden sich Wirkungen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit erst in fünf bis zehn Jahren zeigen. Im Fokus müssten daher zunächst andere Instrumente stehen. Der SPD-Vertreter verwies unter anderem auf angestrebte Änderungen im Baugesetzbuch.
Ein Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit verwies in Antwort auf die Frage, wie die Bunderegierung zu dem Thema stehe, auf die Differenzen zwischen den Koalitionspartnern. In dem Ministerium seien aber Ideen entwickelt worden, wie eine Neuauflage aussehen könnte. Erstes Ziele müsse es in diesem Zusammenhang sein, dem Bund eine Mitverantwortung im Wohnungssektor über 2019 hinaus zu sichern. Ansonsten blieben nur steuerrechtliche Möglichkeiten.
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