Umgangsmehrbedarf für Alleinerziehende
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. In einem Antrag (18/10283) verlangt sie von der Bundesregierung, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ aufgelöst wird. Statt dessen soll dem Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung soll das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, fordert Die Linke.
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