Keine Beweise gegen die Bundesdruckerei
Berlin: (hib/HLE) Beweisdokumente für Unregelmäßigkeit beim Auslandsgeschäft der Bundesdruckerei International Services (BIS) liegen nicht vor. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9911). Von einem früheren Mitarbeiter übersandte Unterlagen seien Gegenstand von umfangreichen internen und externen Prüfungen gewesen. Auch die Staatsanwaltschaft habe ermittelt. Sämtliche Verfahren seien mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, deren Anlass die unter der Bezeichnung „Panama Papers“ bekannt gewordenen Veröffentlichungen über Briefkastenfirmen im Ausland waren.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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