Begrenzungen der EEG-Umlage
Berlin: (hib/HLE) Für das Jahr 2016 wurden nach Stand vom 25. Mai 2016 insgesamt 2.137 Anträge auf Begrenzung der Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) genehmigt. Davon seien 2.006 Anträge auf Unternehmen entfallen, die Voraussetzungen zu zertifizierten Energie- und Umweltmanagementsystemen erfüllen müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9045) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8722) mit. Voraussetzung für die Teilbefreiungen von der EEG-Umlage ist nach Angaben der Bundesregierung, dass die stromkostenintensiven Unternehmen ein zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem betreiben. Kleine Unternehmen mit weniger als fünf Gigawattstunden Stromverbrauch könnten statt dessen ein alternatives System betreiben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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