Regierung: Türkei ist sicherer Drittstaat
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht das EU-Türkei-Abkommen im Einklang mit dem EU-Recht und dem internationalen Verpflichtungen zum Flüchtlingsschutz. „Die EU-Türkei-Erklärung stellt ausdrücklich fest, dass bei der Umsetzung das EU-Recht und das Völkerrecht uneingeschränkt gewahrt werden“, heißt es in einer Antwort (18/8542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8205). Allen Migranten werde Schutz nach den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung zugesichert. Die Türkei habe wie die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und alle maßgeblichen völkerrechtlichen Abkommen ratifiziert; die Genfer Flüchtlingskonvention habe das Land mit einem Regionalvorbehalt ratifiziert. Explizit sei in der EU-Türkei-Erklärung zudem jegliche Art von Kollektivausweisung ausgeschlossen. Darüber hinaus habe die türkische Regierung die Einhaltung dieser Schutzstandards für syrische und nicht-syrische Flüchtlinge schriftlich zugesichert.
Die Bundesregierung ist zudem vor dem Hintergrund der rechtlichen Gewährleistung des türkischen Ausländergesetzes, dem Gesetz zum internationalen Schutz und der Behandlung von Flüchtlingen in der Türkei der Auffassung, dass das Land die Anforderungen an einen sicheren Drittstaat gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) erfüllt. Nach der Kenntnis der Bundesregierung entspreche dies auch der Auffassung der Europäischen Kommission. Nicht verifizieren lasse sich der Vorwurf, dass es im Zuge des Grenzschutzes an der türkisch-syrischen Grenze zu gezielten Schüssen auf Flüchtende gekommen sein soll. Auch Aussagen, wonach syrische Flüchtlinge aus der Türkei unter Anwendung von Zwang abgeschoben worden sein sollen, lassen sich nicht verifizieren, heißt es in der Antwort weiter. Nach Angaben der türkischen Regierung hätten aber seit Beginn des Jahres 2016 „vermehrt freiwillige Rückführungen aus der Türkei nach Syrien stattgefunden“.
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