Regierung will „Legal Highs“ verbieten
Berlin: (hib/PK) Mit dem Verbot von sogenannten Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) will die Bundesregierung der zunehmenden Verbreitung dieser Drogen entgegenwirken. Die in immer neuen chemischen Varianten auf den Markt gebrachten Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, heißt es in dem Gesetzentwurf (18/8579) der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag beraten wird.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, wonach bestimmte NPS nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, könnten diese Stoffe in der Regel nicht mehr im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeordnet werden. Dadurch sei eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen worden sei. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sieht ein Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot vor. Zudem soll die Weitergabe solcher Substanzen unter Strafe gestellt werden. Das Verbot bezieht sich auf ganze Stoffgruppen, um eine Verbreitung in immer neuen Varianten zu verhindern.
Die Bundesregierung warnt schon länger vor dem Konsum solcher Substanzen, die auch als ,,Legal Highs„ bezeichnet werden. Die Suchtstoffe werden mitunter als Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer vertrieben.
Nicht alle ,,Legal Highs“ fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, obgleich sie schwere oder gar tödliche Nebenwirkungen entfalten können. So werden die Stoffe in ihrer chemischen Struktur gezielt so verändert, dass sie nicht mehr den Verbots- und Strafvorschriften des BTM unterliegen.
Bei den NPS werden nach Angaben der Regierung bekannte chemische Grundstrukturen von Cannabinoiden, Cathinonen, Phenethylaminen, Tryptaminen und Piperazinen synthetisch abgewandelt, wobei in allen Fällen eine starke Wirkung auf die Psyche erhalten bleibt. Besonders riskant ist der Mischkonsum verschiedener Stoffe.
Wie die Bundesregierung im Herbst 2014 mitteilte, sind seit 2010 insgesamt 503 Vergiftungen und 20 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von NPS bekannt geworden. Typische negative Begleiterscheinungen beim Konsum solcher Stoffe seien Herzrasen, Unruhe, Bewusstlosigkeit und Halluzinationen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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