„E-Government gibt es de facto nicht“
Berlin: (hib/HAU) Ein ernüchterndes Urteil bezüglich des Standes der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (E-Government) zog der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda. „E-Government in Deutschland gibt es de facto nicht“, sagte Ludewig vor den Abgeordneten bei der Vorstellung des Gutachtens „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“. Zwar kämen innerhalb der Verwaltung diverse IT-Unterstützungen zum Einsatz, doch bleibe den Bürgern der Weg zum Amt in der Regel nicht erspart. E-Government drehe sich in einem Teufelskreis, so der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates. Unattraktive Angebote und eine geringe Nutzung würden sich wechselseitig bedingen. „Wir brauchen in Deutschland ein E-Government, dass Nutzen stiftet“, forderte der ehemalige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Davon sei man jedoch derzeit „Lichtjahre entfernt“.
Benötigt werde eine klare politische Linie, sagte Ludewig. Doch genau daran mangele es. Aus seiner Sicht ein schwerer Fehler, gehe es doch „um unsere Wettbewerbsfähigkeit“. Deutschland befinde sich in vielen internationalen Rankings in der Frage E-Government auf den hinteren Plätzen. „Im Vergleich zu Österreich sind wir zehn Jahre zurück“, führte er als Beispiel an.
Dabei habe das vorliegende Gutachten ergeben, dass es in Deutschland „kein Erkenntnisproblem, aber ein Umsetzungsproblem gibt“. Es sei bei den Verantwortlichen bekannt, was getan werden muss. „Es wird aber nicht getan“, beklagte Ludewig.
Der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Wolf-Michael Catenhusen, verwies als Beleg für die Problematik auf die „konzeptlose“ Einführung des elektronischen Personalausweises. Es falle schwer, die Menschen zu ermuntern, den elektronischen Personalausweis zu nutzen, weil es so gut wie keinen Anwendungsbereich gebe. „Da ist etwas isoliert in den Raum gestellt worden“, kritisierte er.
Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, räumte ein, dass im Bereich des Personalausweisgesetzes etwas getan werden müsse. Schröder machte zudem deutlich, dass das Resortprinzip in der Bundesregierung und der Föderalismus zwei entscheidende Hemmnisse für ein erfolgreiches E-Government in Deutschland seien. Nach Ansicht des Staatsekretärs könne das Resortprinzip, bei dem die verschiedenen Ministerien jeweils nicht aufeinander abgestimmte digitale Lösungen entwickeln, in dieser Legislaturperiode überwunden werden. Schröder betonte in diesem Zusammenhang die Verantwortung des Parlaments. So seien die einzelnen Resorts erst durch die Sperrung von Haushaltsmitteln dazu gebracht worden, die inneren Widerstände gegen eine zentrale Lösung aufzugeben.
Der Föderalismus ist laut Schröder insofern ein Problem, als das sich zuletzt beim E-Government-Gesetz wieder gezeigt habe, dass es sehr schwierig ist, die Länder dazu zu bringen, den Kommunen verpflichtende Vorgaben zu machen. Bund und Länder müssten in dieser Frage zusammenarbeiten, betonten auch die Experten vom Normenkontrollrat. Er habe allerdings noch nicht davon gehört, dass das Thema bei einem Gipfel der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten eine herausragende Rolle gespielt hätte, zeigte sich Johannes Ludewig enttäuscht. Wolf-Michael Catenhusen hielt der Bundesregierung zugute, inzwischen eine Strategie entwickelt zu haben. Nun müsse aber auch der Bundesrat ins Spiel kommen, forderte er.
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