Anhörung zur Erbschaftsteuerreform
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird eine öffentliche Anhörung zur Reform der Schenkung- und Erbschaftsteuer durchführen. Dabei geht es um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923). Die Anhörung beginnt am Montag, den 12. Oktober, um 11:00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Sie soll zwei Sunden dauern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet. Mit dem Entwurf soll eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer erreicht werden. Ziel ist es, die vorhandene Beschäftigung in den übergehenden Betrieben weiterhin zu sichern und die mittelständisch geprägte Unternehmenskultur zu erhalten. „Traditionelle Unternehmen werden vielfach seit Generationen fortgeführt und sichern über Jahrzehnte zahlreiche Arbeitsplätze“, heißt es in dem Entwurf, in dem ausdrücklich festgestellt wird: „Vorrangiger Zweck des Gesetzentwurfes ist es nicht, Mehreinnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erzielen.“
Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Brandt (Präsident und Richter am Bundesfinanzhof), Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Martin Herrenknecht (Herrenknecht AG), Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain), Carsten Kühl (Minister a. D.), Professor Thomas Rödder (Universität zu Köln), Professor Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum), Klaus Stähle (Rechtsanwalt Kanzlei Stähle), Stiftung Familienunternehmen, Benedikt Rüchardt (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft), Thomas R. Jorde (Warth & Klein Grant Thornton AG) und Professor Joachim Wieland (Universität Speyer).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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