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11.09.2015 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 449/2015

Label auch für alte Heizgeräte

Berlin: (hib/HLE) Verbraucher sollen motiviert werden, alte und ineffiziente Heizkessel durch neue und effiziente Anlagen auszutauschen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (18/5925). Ziel der Änderung ist es, den Anwendungsbereich des nationalen Effizienzlabels auf gebrauchte Heizgeräte zu erweitern. Bisher mussten nur neue Geräte das Etikett haben. Vergeben wird das Label unter anderem von Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern und Gebäudeenergieberatern des Handwerks.

Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf auf ihr Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu verringern. Der Gebäudebestand soll 2050 klimaneutral sein. Die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte würden jedoch für die Erreichung der nationalen Effizienzziele nicht genügen.

Im Gebäudebereich werden nach Angaben der Regierung knapp 40 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht, davon die meiste Energie für Heizung. Derzeit seien über 70 Prozent der Heizgeräte ineffizient. Das durchschnittliche Alter der Anlagen liege bei 17,6 Jahren, 36 Prozent aller Geräte seien sogar älter als 20 Jahre. „Mit einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate von drei Prozent würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist“, schreibt die Regierung. Daher sollen die Verbraucher mit den Labels über den Effizienzstatus ihrer alten Heizgeräte informiert werden, wodurch die Motivation der Verbraucher zum Austausch der Geräte erhöht werden soll. Erwartet wird, dass die Austauschrate um rund 20 Prozent auf 3,7 Prozent pro Jahr steigt. „Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland geleistet werden“, erwartet die Regierung.

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