Neue Grundlage für DIMRG
Berlin: (hib/AS) Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMRG) erhält eine gesetzliche Grundlage. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dazu einen Gesetzentwurf (18/4421) eingebracht, der am Freitagmorgen im Plenum debattiert wird. Darin werden im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen die Rechtsstellung und die Aufgaben des Instituts geregelt. Das DIMRG war im Jahr 2001 nach einem einstimmigen Beschluss des Bundestags (14/4801) gegründet worden. Das Gesetz gilt als Voraussetzung dafür, dass das DIMRG seinen A-Status beibehalten kann. Dieser Status ermöglicht dem DIMRG unter anderem ein Rederecht bei den Sitzungen des UN-Menschenrechtsrates und gibt darüber Auskunft, wie unabhängig die Beobachtung der Menschenrechte in einem Land erfolgen kann. Die Pariser Prinzipien, die im Jahr 1993 verabschiedet worden waren, empfehlen den Staaten die Errichtung einer Nationalen Menschenrechtsorganisation und stellen dafür verschiedene Kriterien auf. Die Institute erhalten je nach Ausgestaltung einen A-, B- oder C-Status. Er wird vom International Coordinating Commitee (ICC) überwacht und alle fünf Jahre in einem Akkreditierungsverfahren überprüft.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das DIMRG den Status eines eingetragenen Vereins erhalten soll. Seine Aufgabe ist die Information über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland, wobei das Institut laut Gesetzentwurf auch eine vergleichende Perspektive einnehmen kann. Nach Möglichkeit soll das Menschenrechtsinstitut die Bundesregierung auch bei der Erstellung von Berichten über die Lage der Menschenrechte in Drittstaaten informieren. Einmal jährlich wird es in Zukunft einen Bericht vorlegen, zudem der Bundestag Stellung nehmen soll. Das Kuratorium und die Mitgliederversammlung sollen dabei die Pluralität der verschiedenen Vertreter im Bereich der Menschenrechte wiederspiegeln, die ebenfalls von den Pariser Prinzipien gefordert wird. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass die Finanzierung des DIMRG in Zukunft nicht mehr aus den Haushalten verschiedener Ministerien erfolgt, sondern durch den Deutschen Bundestag erfolgt.
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