Anhörung zur Atomhaftung beschlossen
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615, 18/6671) beschlossen. In der Sitzung am Freitagmorgen stimmten alle Fraktionen für die Durchführung der öffentlichen Anhörung, die am Montag, den 23. November ab 14.00 Uhr stattfinden wird.
Die SPD-Fraktion bezeichnete die Durchführung der Anhörung als wichtig, um Impulse aus der geführten Debatte aufnehmen zu können. Auch die Linksfraktion begrüßte die Durchführung der Anhörung. Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiesen übereinstimmend auf rechtliche Risiken hin, die sich ergeben könnten, wenn der Gesetzentwurf zum 1. Januar 2016 nicht in Kraft gesetzt worden sein sollte. Darauf habe auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hingewiesen. Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf den Vertrauensschutz, der mit dem Datum des Kabinettsbeschlusses entstanden sei. Befürchtungen wegen eines zu späten Inkrafttretens seien also unbegründet. Im Übrigen gelte das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Möglicherweise werde eine weitere Anhörung erforderlich werden, wenn sich großer Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf ergebe.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Energiekonzerne zukünftig langfristig und umfassend für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften sollen. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass die Nachhaftung aller die Betreibergesellschaften beherrschenden Unternehmen für deren Stilllegungs- und Rückbau- sowie Entsorgungsverpflichtungen bis zum Verschluss des atomaren Endlagers besteht.
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