Gegen Schiedsgerichte im Handel mit Kanada
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich unverzüglich dafür einsetzen, dass der Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit auf dem geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada („Comprehensive Economic and Trade Agreement“ - CETA) entfernt wird. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/2620), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Nach Ansicht der Fraktion handelt es sich bei dem außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsmechanismus „um ein zwischen funktionierenden Rechtsstaaten unnötiges Instrument“. Unternehmen hätten sowohl in der EU wie in Kanada die Möglichkeit, gegen die Verletzung von berechtigten Interessen vor den nationalen (im Fall der EU auch europäischen) Gerichten zu klagen. „Das hohe Maß an Rechtsstaatlichkeit macht eine Aufnahme von Investor-Staat-Schiedsmechanismen in den CETA-Vertrag überflüssig“, wird appelliert. Es würden auch Belege dafür fehlen, dass die Existenz solcher Bestimmungen den zwischenstaatlichen Handel fördere.
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