Reform des Bundesteilhabegesetzes
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/5907), das Bundesteilhabegesetz (BTHG) nachzubessern. Die Abgeordneten stellen fest, dass das Ende 2016 verabschiedete Gesetz für viele behinderte Menschen und deren Familien eine Enttäuschung sei. Es werde dem Anspruch, Menschen mit Behinderungen aus dem System der Sozialhilfe herauszuführen und die Vorschriften über die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzugestalten nicht gerecht, kritisieren die Grünen.
Sie fordern unter anderem, dass die Leistungsberechtigten ein echtes Wunsch- und Wahlrecht erhalten, wenn es um die Art der Leistung und den Ort der Leistungserbringung geht. Die Leistungsansprüche sollen sich außerdem am tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung orientieren, damit Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich sei. Leistungserbringer sollten Menschen auch außerhalb ihrer Einrichtungen unterstützen können, verlangen die Grünen. Darüber hinaus müssten Leistungen zur Teilhabe unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Berechtigten gewährt werden. Menschen, die gleichzeitig Leistungen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe und den Pflegekassen beziehen, dürften durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden, verlangen die Grünen in ihrem Antrag.